Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42474
BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23 (https://dejure.org/2023,42474)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2023 - 7 B 9.23 (https://dejure.org/2023,42474)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 7 B 9.23 (https://dejure.org/2023,42474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,42474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Die geltend gemachte Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - BVerfGK 17, 68 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 404) liegt nicht vor.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem zitierten Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - (BVerfGK 17, 68 ) vor allem darauf abgestellt, dass sich die Unzumutbarkeit der Eigentumsbeeinträchtigung und damit die Überschreitung der Sozialbindung des Eigentums insbesondere dann ergibt, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Pflichtigen bildet und die Grundlage seiner privaten Lebensführung einschließlich seiner Familie darstellt.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Die geltend gemachte Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - BVerfGK 17, 68 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 404) liegt nicht vor.

    Dies sei etwa dann gegeben, wenn das Eigentum in seinem Wert soweit gemindert werde, dass die Befugnis, das Eigentumsobjekt nutzbringend zu verwerten, praktisch nur noch als leere Rechtshülle übrig bleibe (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 404).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, zu dem gesamten Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung zu nehmen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 und vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 05.03.2019 - 4 BN 18.18

    Bestimmung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Gemeinde für ein mit

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Ob es zusätzliche Auskünfte und Sachverständigengutachten einholt, darf das Tatsachengericht gemäß § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2019 - 4 BN 18.18 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, zu dem gesamten Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung zu nehmen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 und vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 18.06.2018 - 4 B 63.17

    Beschwerde gegen die gerichtliche Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 4 B 63.17 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21

    Schutzwürdigkeit der Lage des Grundstücks eines Eigentümers im Naturpark vor

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht